NEUES GESETZ BRINGT GRUNDLAGE FÜR BESSERE TARIFVERTRÄGE

WAS SICH 2025 VERBESSERT

Der Bundestag hat am 19. Dezember 2024 das novellierte Filmförderungsgesetz (FFG) beschlossen. Dieses trat am 1. Januar 2025 in Kraft und reformiert die Filmförderung in Deutschland grundlegend. 

 

Das neue Gesetz sieht vor, die Filmförderungsanstalt (FFA) zur zentralen Einrichtung für die Filmförderung des Bundes zu etablieren. Sie soll künftig für sämtliche Filmförderungen des Bundes zuständig sein.

 

Die für Schauspielerinnen und Schauspieler gravierendste Änderung befindet sich in §81, Absatz 1 des FFG unter der Überschrift „Angemessene Beschäftigungsbedingungen“. Danach soll sichergestellt werden, dass Filmschaffende nach Regeln der Tarifverträge beschäftigt und auch vergütet werden müssen.

 

§81, Absatz 3 enthält einen Meilenstein der sozialen Absicherung. Hier werden die Hersteller verpflichtet, geeignete Maßnahmen zur Sicherung der Altersvorsorge des im Film beschäftigten Personals zu ergreifen. Um die unterschiedlichen Vertragsverhältnisse in der Filmbranche vollumfänglich abzubilden, werden unbefristet Beschäftigte wie auch die selbstständig Tätigen von den Regelungen erfasst.

 

Zusammen mit einem kürzlich erreichten Tarifabschluss in Zusammenarbeit mit dem BFFS (Bundesverband Schauspiel), der eine branchenweite betriebliche Altersvorsorge auch für Streaming- und Kinoproduktionen vorsieht, wird das Arbeiten in geförderten Filmproduktionen somit sozial nachhaltiger und fairer gestaltet:

 

Für Schauspielerinnen und Schauspieler wird die Gagenuntergrenze für die ersten fünf Drehtage künftig auf 1.050 Euro je Drehtag angehoben. Ab dem sechsten Drehtag sinkt diese Gagenuntergrenze dann auf 900 Euro. Mit dieser Vergütung, die sich nur nach Anzahl der zu leistenden Arbeitstage vor der Kamera berechnet, werden alle von der Schauspielerin oder Schauspieler zusätzlich zu leistenden Arbeitstage, die vor allem für Vor- und Nachbereitungsarbeiten wie beispielsweise Kostüm- und Maskenproben, Regiebesprechungen und das Lernen von Texten, Nachsynchron anfallen, abgegolten.

 

Durch die Tarifeinigung wird die betriebliche Altersvorsorge nicht nur bei Produktionen für öffentlich- rechtliche Sender greifen, sondern auch bei solchen für private Sender, Streamingdienste und für Kinoproduktionen. Ziel der Tarifpartner ist es, diesen Tarifvertrag zur betrieblichen Altersvorsorge durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales für allgemeinverbindlich erklären zu lassen.

 

Auch für Theaterschauspielerinnen und -Schauspieler gibt es Neuerungen: Der Bundesverband Schauspiel (BFFS), die Genossenschaft Deutscher Bühnenangehöriger (GDBA) und die Vereinigung deutscher Opern und Tanzensembles (VdO) haben sich in der aktuellen Tarifrunde mit der Arbeitgeberseite, dem Deutschen Bühnenverein, geeinigt.

 

Die linearen Tarifanpassungen sehen eine pauschale Gagenerhöhung seit November 2024 um 200 Euro und seit Februar 2025 um weitere 5,5 Prozent vor. Damit betrifft die Einstiegsgage seit Februar 3.075 Euro und die Mindestgage liegt bei 3.285 Euro. Dies gilt auch für Gastverträge.

 

Ursprünglich war im Filmförderungsgesetz auch die Einrichtung eines Diversitätsbeirats bei der FFA vorgesehen, um Themen wie Geschlechtergerechtigkeit, Inklusion und Antidiskriminierung zu fördern. Dieser Plan wurde jedoch kurz vor der Abstimmung zurückgenommen. Dennoch stärkt das neue Gesetz die Teilhabe von Menschen mit Seh- oder Hörbehinderungen, indem barrierefreie Fassungen nach § 47 Absatz 1 geförderter Filme in Zukunft grundsätzlich angeboten werden müssen.

 

Weitere Infos zum Gesetz finden Sie hier:

https://www.kulturstaatsministerin.de/SharedDocs/Standardartikel/DE/2024/12/2024-12-20-ffg- verabschiedet.html

 

Das vollständige Gesetz finden Sie hier:

https://www.ffa.de/filmfoerderungsgesetz.html

 

Weitere Informationen zum Tarifvertrag finden Sie hier:

https://www.bffs.de/2024/10/14/peressemitteilung-bffs/

01.03.2025