Aufbruchstimmung in der Branche
Am 22. Mai 2024 hat das Bundeskabinett den von Kulturstaatsministerin Claudia Roth eingebrachten Entwurf zum Filmförderungsgesetz (FFG) beschlossen. Damit hat der Plan zur Umgestaltung der Filmförderung die erste politische Hürde genommen. Mit der umfangreichen Novellierung im Gesetz sollen die Rahmenbedingungen zur Produktion und zum Vertrieb von Filmen in Deutschland erheblich verbessert werden. Außerdem werden Selbstverantwortung und künstlerische Unabhängigkeit wirkungsvoller unterstützt. Ebenso sollen Diversität, Geschlechtergerechtigkeit, Inklusion und Antidiskriminierung in der neuen Richtlinie verankert werden.
Die für Schauspielerinnen und Schauspieler gravierendste Änderung befindet sich in §81, Absatz 1 des FFG unter der Überschrift Angemessene Beschäftigungsbedingungen. Danach soll sichergestellt werden, dass Filmschaffende in aus öffentlicher Hand geförderten Filmen nach Regeln der Tarifverträge beschäftigt und auch vergütet werden müssen.
Die Vorschrift in §81, Absatz 2 enthält ebenfalls einen Meilenstein der sozialen Absicherung. Hier werden die Hersteller verpflichtet, geeignete Maßnahmen zur Sicherung der Altersvorsorge des im Film beschäftigten Personals zu ergreifen.
Um die unterschiedlichen Vertragsverhältnisse in der Filmbranche vollumfänglich abzubilden, werden unbefristet Beschäftigte wie auch die selbstständig Tätigen von den Regelungen erfasst.
Das geplante FFG, das in weiten Teilen den Wünschen der Branche folgt, liegt nun dem Ausschuss für Kultur und Medien zur Beratung vor und wird dann vermutlich nach der Sommerpause endgültig vom Parlament verabschiedet werden.
In Kraft treten soll das neue Gesetz am 1. Januar 2025.
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Gute Nachrichten für alle Theater-schauspielerinnen und -Schauspieler!
Mit dem im Juni 2022 erzielten Ergebnis der Tarifverhandlungen zum Normalvertrag Bühne zwischen den Gewerkschaften GDBA, VdO und BFFS mit dem Deutschen Bühnenverein wurden deutlich verbesserte Bedingungen für künstlerisch Beschäftigte an den deutschen Bühnen geschaffen.
Demnach stieg z.B. die Mindestgage zum 1. Januar 2023 auf 2715 Euro. Die Tarifparteien haben darüber hinaus festgelegt, diese ab den Tarifrunden 2023/2024 anzupassen. Teil dieses Abschlusses ist auch die Einführung einer ebenfalls dynamisierten Beschäftigungszulage in Höhe von 200 Euro auf die Mindestgage zu Beginn der Spielzeit 2023/2024.
Solobeschäftigte, die länger als zwei Jahre an Theatern gearbeitet haben, die dem Deutschen Bühnenverein angehören, erhalten dann mindestens 2.915 Euro.
Nach einer erneut schwierigen Verhandlungsrunde im Juni 2023 haben sich die Gewerkschaften der Künstlerinnen und Künstler mit dem Deutschen Bühnenverein über maßgebliche Tarifanpassungen für Solobeschäftigte im Bereich des Tarifvertrags NV Bühne geeinigt. Dieser gilt für kommunale Theater, die dem Deutschen Bühnenverein angehören. Die neu errungenen Änderungen betreffen die Einstiegs- und Mindestgage, die individuell ausgehandelten Gagen sowie die der Kolleginnen und Kollegen mit Gastverträgen. Besonders hervorzuheben ist die wesentliche Verbesserung der Gagensituation (Einstiegsgage) für Berufsanfänger.
Somit hat die ausgehandelte Dynamisierung der Einstiegs- und Mindestgage ab 1. März 2024 eine Erhöhung der Einstiegsgage von 2.715 Euro auf 2.915 Euro und bei der Mindestgage eine Anhebung von 2.915 Euro auf 3.110 Euro zur Folge.
Ein nötiger Inflationsausgleich für das gastierende Personal wurde vom Deutschen Bühnenverein abgelehnt.
Durch die nun deutlich vorteilhafteren Bedingungen für künstlerische Ensemblemitglieder wirkt diese neue Tarifanpassung der negativen Entwicklung von Vergütungen in künstlerischen Beschäftigungsverhältnissen an deutschen Theatern entgegen und bedeutet einen wichtigen Schritt zu fairen Gagen für Schauspielerinnen und Schauspieler.
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